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Sehr geehrter Herr Wolf,
vielen dank fuer ihre Anmeldung ( welche Anmeldung ?? ). Ab 1.07.2006 Führen wir sie unter der Nr. XXXXXXXXXXXX ein Teilnehmerkonto mit einem Radio- und einem Fernsehgerät.
Sie erhalten in der Mitte eines Dreimonatszeitraumes eine Zahlungsaufforderung. Die gesetzliche Rundfunkgebühr für Radio und Fernsehen beträgt monatlich 17,03 EUR.
Bitte prüfen Sie, ob wir alle Angaben richtig übernommen haben., Änderungen teilen sie uns bitte auf der anhängenden Änderungsmeldung mit.
Mit freundlichen Grüßen,
ihre Gebühreneinzugszentrale
This post has been edited 1 times, last edit by "Corius" (Jan 12th 2007, 6:50pm)
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Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
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maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt 276 Euro.
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Original von Tekra
ich muss für meine studentenbude auch bezahlen. einzig wenn ich glaub ich bafög kriegen würd müsst ich kein gez zahlen. sonst muss JEDER.
und damit wird dann brautschule 19blabla und musikkantenstadel finanziert![]()
. Da machen die bösen Stress dann.
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Original von Tekra
ich muss für meine studentenbude auch bezahlen. einzig wenn ich glaub ich bafög kriegen würd müsst ich kein gez zahlen. sonst muss JEDER.
und damit wird dann brautschule 19blabla und musikkantenstadel finanziert![]()
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Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

) nur mit Bafög, auch wenn der GEZ Mann vor der Tür gerne mal was anderes erzählt um seine Provision zu kassieren. This post has been edited 1 times, last edit by "Socram" (Jan 12th 2007, 7:22pm)
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Original von Corius
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Original von Tekra
ich muss für meine studentenbude auch bezahlen. einzig wenn ich glaub ich bafög kriegen würd müsst ich kein gez zahlen. sonst muss JEDER.
und damit wird dann brautschule 19blabla und musikkantenstadel finanziert![]()
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Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.
mit Bafög muss man auch zahlen
richtig hart.

This post has been edited 1 times, last edit by "highflyer" (Jan 12th 2007, 8:57pm)
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Original von Prakul
dann ist das vielleicht sone neue masche von denen ? weil die daten haben sie irgendwo abgekauft und gucken aha der ist net angemeldet ok melden wir den einfach an ?? vielleicht läuft das neuerdings so?